Wohnraumförderung 2022 in NRW für Neubau, und Erwerb ab 0,60% effektiv, 25 Jahre fest

Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum ist in allen Teilen des Landes NRW wieder möglich. Die Höhe der Förderbeträge richtet sich nach der Gemeinde, in der das Förderobjekt gebaut bzw. gekauft werden soll. Die Gemeinden sind entsprechend dem Kostenniveau in vier Kategorien aufgeteilt. Eine Familie mit zwei Kindern kann z.B. in Bad Driburg, egal, ob Erwerb einer Gebrauchtimmobilie oder für deren Neubau, folgende Förderdarlehen erhalten:

Grundpauschale 78.000 €, Familienbonus für 2 Kinder 34.000 €, = 112.000 € Fördersumme.

Hinzu kommt ein Tilgungsnachlass  oder Teilschulderlass von 7,5 % der Fördersumme = 8.400 €, so dass für die Fördersumme von 112.000 € nur noch 103.600 € zurückzuzahlen sind. Gleichzeitig wird dieser Tilgungsnachlass als Eigenkapitalersatz für den in bar zu erbringenden Teil angerechnet. Der Zinssatz und lfd. Verwaltungskostenbeitrag von je 0,50 % p.a. gilt für 20 Jahre, da frühestens nach Ablauf dieser Zeit eine erste Einkommensprüfung durchgeführt wird.

Der Unterschied in der Förderung von Gebrauchtimmobilien und Neubauten liegt nunmehr lediglich noch darin, dass erstens ein Neubau-Darlehen mit 1 %, ein Darlehen für bereits bestehende Objekte mit  2 % zu tilgen und zweitens der Ansatz für die Betriebskosten je qm vom Baujahr des Gebäudes abhängig ist.


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